Öffentliche Hilfe und Fördermöglichkeiten für Blindenführhunde
Nur die offizielle österreichische staatliche Blindenführhundprüfung garantiert Hilfe von öffentlicher Hand, auch wenn diese nicht ausreicht, um einen Blindenführhund gänzlich auszufinanzieren!
Nur diejenigen Führhunde, welche die sehr strenge zweistufige offizielle Blindenführhundprüfung gemäß Bundesbehindertengesetz (BBG) bestehen, werden von öffentlichen Stellen und Fördereinrichtungen gefördert.
Je nach Status des betreffenden Führhundhalters (in Ausbildung, berufstätig, in Pension) werden Fördermittel von öffentlicher Hand oder auch privaten Stiftungen in unterschiedlicher Höhe ausgegeben. Daher erhalten Sie von uns immer die genaue Summe genannt, die noch offen ist.
Sollten Überschüsse zustande kommen, so werden sie bereits für das nächste wichtige Tier verwendet.
Wichtiger Hinweis: Ein Blindenführhund, der diese Prüfung nicht besteht, kein Prüfungszeugnis erhält und daher nicht im Behindertenpass seines Besitzers eingetragen ist, erhält auch nicht die offizielle Prüfplakette und das Prüfungszeugnis!
Wir beraten Sie gerne und nehmen Ihnen soweit es möglich ist Behördenwege ab, um Unterstützungen zu erhalten!
Als Spender können Sie sicher sein, dass Ihr Betrag richtig ankommt!
Bitte achten Sie auf diese Merkmale und fragen Sie auch nach, denn in letzter Zeit kommt es immer öfter vor, dass für Blindenführhunde gesammelt wird, die diese strenge offizielle Prüfung in Österreich nicht bestehen. Auch das Argument, es seien z.B. durch EU-Prüfer EU-konforme Hunde, ist nicht haltbar.
Leider lassen sich viele Menschen durch Unkenntnis zu Spenden hinreißen, die einen ungeprüften Hund betreffen und damit dem Blindenführhundwesen schaden. Achten Sie auf die offizielle Prüfplakette!
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